AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – AGB herunterladen

1. Anmeldung zum Segeltörn / Zustandekommen des Vertrages über die Teilnahme an einem Segeltörn

1.1. Mit der Anmeldung zum Segeltörn erklärt sich der Teilnehmer mit diesen AGB einverstanden. Dies gilt auch bei der Buchung des Segeltörns über ein anderes Unternehmen. Abweichungen von diesen AGB gelten nur und soweit sie nach diesen AGB ausdrücklich zugelassen sind.

1.2.   Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer sailwithus den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Segeltörn an. *Für die Anmeldung ist das Online-Buchungsformular korrekt auszufüllen und an sailwithus abzuschi-cken. Die Anmeldung minderjähriger Teilnehmer nimmt ein volljähriger, mitrei-sender Erziehungsberechtigter vor, der für diese für die Dauer des gesamten Segeltörns verantwortlich ist.

1.3.  Grundlage des Vertrages sind die aktuellen Informationen auf der Website (www.sailwithus.de) einschließlich der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung und Preise sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.4.  *Nach Erhalt des Online-Buchungsformulars schickt sailwithus dem Teilnehmer per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Der Vertrag kommt durch die Annahme durch sailwithus in Form der Zusendung der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmel-dung ab, liegt darin die Ablehnung des Angebots des Teilnehmers in Verbindung mit einem neuen Angebot durch sailwithus. An dieses ist sailwithus für die Dauer von 10 Tagen nach Zusendung dieses Angebots gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Anzahlung leistet.
*) Bucht der Teilnehmer den Segeltörn über ein anderes Unternehmen, muss keine erneute Buchung über das Online-Buchungsformular von sailwithus durchgeführt werden. Der Vertrag mit sailwithus kommt in beiden Fällen durch Zusendung der Buchungsbestätigung durch sailwithus per E-Mail zustande.

2.      Leistungen

2.1.  Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Informationen von sailwithus auf der Website zu den dort angegebenen Preisen. sailwithus bzw. der von sailwithus eingesetzte, verantwortliche Skipper sind berechtigt, Änderungen, insbesondere bezüglich des Abfahrts- und Ankunftshafens, der Route und des Zeitplans des Segeltörns vorzunehmen, wenn diese notwendig geworden und auf die im Rahmen der Seefahrt auf Yachten üblichen Gründe zurückzuführen sind und nicht von sailwithus bzw. vom Skipper wider Treu und Glauben her-beigeführt wurden. So kann in seltenen Fällen kurzfristig die Abfahrt von einem anderen Starthafen oder das Einlaufen in einen anderen Zielhafen erfolgen. sailwithus wird den Teilnehmer in diesem Fall unverzüglich und wenn möglich vor Reiseantritt über die geänderten Leistungen in-formieren. Die geänderte Leistung ersetzt sodann die ursprünglich vertraglich vereinbarte Leistung.

2.2.   Der Segeltörn umfasst die Unterbringung in einer Doppelkoje (oder ausnahms-weise im Salon) und die Benutzung aller Einrichtungen an Bord, die Stellung von Bettwäsche (hiervon ausgenommen sind Segelreviere in Deutschland), die Endreinigung der Segelyacht sowie die Führung der Segelyacht durch einen Skipper. Die Funktionstüchtigkeit aller Einrichtungen an Bord zu jeder Zeit kann bei einer Segelyacht aufgrund der äußeren Bedingungen nicht garantiert wer-den. Kosten des Segeltörns, wie insbesondere Hafen- und Liegegebühren, Na-turparkgebühren, Verpflegung sowie Wasser und Treibstoff sind nicht in den auf der Website aufgeführten Preisen enthalten. Sie werden wie üblich über ei-ne zu Beginn des Segeltörns einzurichtende Bordkasse vor Ort abgerechnet. Abweichungen hiervon werden auf der Website in den Informationen zu dem jeweiligen Segeltörn vermerkt.

2.3.   Die Teilnehmer sind grundsätzlich zu gleichen Teilen an der Bordkasse beteiligt. Der Skipper wird nach altem Seemannsbrauch von allen Teilnehmern (Bordge-meinschaft) mitverpflegt.

2.4.   Bei Ausbildungsfahrten fallen zusätzliche Prüfungsgebühren an.

2.5.   An- und Abreise sowie Transfer sind nicht Bestandteil des gebuchten Segel-törns und nicht in den auf der Website aufgeführten Preisen enthalten. Sie sind von dem Teilnehmer selbst und auf eigene Kosten zu organisieren.

2.6. Der Teilnehmer schuldet auch dann den vollständigen Preis des Segeltörns, wenn er den Segeltörn aufgrund in seiner Person liegender Gründe oder ge-setzlicher oder behördlicher Beschränkungen an seinem Abreiseort nicht antre-ten kann. Umgekehrt entfällt die Verpflichtung von sailwithus zur Leistungser-bringung und die Verpflichtung des Teilnehmers zur Zahlung des Preises des Segeltörns, wenn Segeltörn aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Beschrän-kungen in dem jeweiligen Segelrevier nicht durchgeführt werden kann.

3.      Beginn und Ende des Segeltörns

Beginn des Segeltörns ist jeweils samstags am frühen Abend gegen 18:00 Uhr. Ende des Segeltörns ist jeweils Samstagmorgen um 9:00 Uhr. Die Yacht steht samstags von 9:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr nicht zur Verfügung. Diese Zeit wird für Service, Reinigung sowie evtl. Schiffs-, Crew- und Skipperwechsel benötigt. Dies gilt auch bei mehrwöchigen Segeltörns.

4.      Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildungen werden nach der Führerscheinvorschrift des DSV durchge-führt. Die Prüfungen werden von DSV Prüfern abgenommen. Entsprechendes gilt für die Prüfungen zum amtlichen Sportbootführerschein See (SKS). Bei der ARC und Transatlantiksegeltörns werden keine Prüfungen und Ausbildungen angeboten.

5.      Zahlungsbedingungen

5.1.   sailwithus erstellt nach Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an einem Segeltörn eine Rechnung über den Preis.

5.2.   20 Prozent des Preises werden nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Restbe-trag ist spätestens 30 Tage vor Beginn des Segeltörns fällig.

5.3.   Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist jeweils der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto von sailwithus maßgeblich.

5.4. Bei der Buchung des Segeltörns über ein anderes Unternehmen gelten anstelle der Ziffern 5.1 bis 5.3. dieser ABG die Zahlungsbedingungen des Unter-nehmens, über das der Segeltörn gebucht wurde. Die Geltung der weiteren AGB von sailwithus bleibt hiervon unberührt..

6.      Teilnahmebedingungen und Informationspflichten

6.1.   Bei dem Segeltörn handelt es sich um eine sportliche Veranstaltung. Indem sich der Teilnehmer zu einem Segeltörn anmeldet, erklärt er sogleich, dass sein physischer und psychischer Gesundheitszustand ihm die Teilnahme an dem Segeltörn ermöglicht und dass er sich insbesondere schwimmend mindes-tens 20 Minuten im Meer über Wasser halten kann. Bei der Mitnahme von Kindern sind ausschließlich die teilnehmenden Erziehungsberechtigten auf-sichtspflichtig.

6.2.   Im Falle von Zweifeln hinsichtlich der Erfüllung dieser Bedingungen ist der Teilnehmer verpflichtet, sich vor der Anmeldung zum Segeltörn mit sailwithus in Verbindung zu setzen. In jedem Fall ist der Skipper zu Beginn des Segel-törns über relevante Krankheiten (z.B. Diabetes) zu informieren und etwaige Hilfsmaßnahmen sollten erläutert werden.

6.3.   Der Teilnehmer erkennt an, dass an Bord in seglerischer, seemännischer und navigatorischer Hinsicht allein die Entscheidungen des von sailwithus eingesetz-ten, verantwortlichen Skippers maßgeblich sind. Er erklärt, fachlichen Anwei-sungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten.

7.      Rücktritt

7.1. Vor Beginn des Segeltörns kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

7.2. Tritt der Teilnehmer vor Beginn des Segeltörns vom Vertrag zurück, so verliert sailwithus den Anspruch auf den vereinbarten Preis. sailwithus kann jedoch eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist. Die Höhe bemisst sich nach dem vereinbarten Preis unter Berücksichtigung etwaiger von sailwithus ersparter Aufwendungen sowie einer möglichen anderweitigen Verwendung der Yacht.

7.3. sailwithus ist berechtigt, stattdessen bei der Bemessung der Entschädigung folgende Pauschalen anzusetzen, die den zu erwartenden Aufwendungen von sailwithus unter Berücksichtigung zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Reiseleistungen entsprechen. Und zwar bei einem Rücktritt des Teilnehmers:

– bis 8 Wochen vor Reisebeginn 20 Prozent,

– bis 6 Wochen vor Reisebeginn 40 Prozent,

– bis 4 Wochen vor Reisebeginn 60 Prozent und

– bis 2 Wochen vor Reisebeginn 80 Prozent.

– bis 1 Woche vor Reisebeginn 90 Prozent.

– bis 24 Stunden vor Reisebeginn 100 Prozent.

7.4. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen geltend zu machen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehenden Pauschalbeträge.

7.5. sailwithus kann bis 21 Tage vor Beginn des Segeltörns von dem Vertrag zurücktreten, wenn sich nicht mindestens vier Erwachsene, in Übersee mindestens sechs Erwachsene, für den jeweiligen Segeltörn angemeldet haben. sailwithus kann dem Teilnehmer die Teilnahme an einem vergleichbaren Segeltörn anbieten.

7.6. sailwithus kann darüber hinaus vor Beginn des Segeltörns von dem Vertrag zurücktreten, wenn sailwithus aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall wird sail-withus den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund er-klären.

7.7. Im Falle eines Rücktritts von dem Teilnehmer oder von sailwithus wird sailwithus dem Teilnehmer den Reisepreis vorbehaltlich einer Umbuchung des Teilnehmers auf einen vergleichbaren Segeltörn (vgl. Ziffer 7.5 Satz 2) und abzüglich etwaiger Kosten nach Ziffer 7.2 Satz 2 und Ziffer 7.3 unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten.

sailwithus kann bis sechs Wochen vor Beginn des Segelevents von dem Vertrag zurücktreten, wenn sich nicht mehr als vier Personen für den jeweiligen Segelevent angemeldet haben. sailwithus kann dem Teilnehmer die Teilnahme an einem vergleichbaren Segelevent anbieten.

8.      Kündigung

8.1. sailwithus kann den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn:

– der Teilnehmer entgegen seiner Erklärung nicht die physische oder psychische Eignung aufweist.

– der Teilnehmer entgegen seiner Erklärung und trotz einer entsprechenden Ab-mahnung seiner Verpflichtung, den Anweisungen des Skippers in seglerischer, seemännischer und navigatorischer Hinsicht unbedingt Folge zu leisten, nicht nachkommt oder sonst durch sein Verhalten die Durchführung des Segeltörns gefährdet oder stört oder die Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit ande-rer Teilnehmer gefährdet.

8.2. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch sailwithus behält sailwithus den Anspruch auf den vollständigen vereinbarten Preis.

8.3. Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

9. Kaution und Schadensersatz

9.1. Die Teilnehmer haften als Nutzer der Yacht gemeinschaftlich für den Betrieb und das Bewohnen der Yacht. Jeder Teilnehmer hinterlegt vor dem ersten Ab-legen der Yacht beim Skipper eine Kaution i.H.v. 100 € pro. Person bei Ein-rumpfbooten und 200 € pro Person bei Katamaranen, die der Regulierung etwa-iger Schäden an der Yacht gegenüber dem Vercharterer dient.

9.2. Die Yacht ist seitens des Vercharterers landesüblich mit einer Selbstbeteiligung von sailwithus haftpflicht- und vollkaskoversichert. Für Schäden, die während des Segeltörns an der Yacht entstehen, haften die Teilnehmer und der Skipper gemeinschaftlich, wobei die Teilnehmer jeweils zu gleichen Teilen und der Skip-per mit doppeltem Anteil haftet. Dabei ist die Haftung des Teilnehmers auf maximal i.H.v. 100 € pro Person bei Einrumpfbooten und 200 € pro Person bei Katamaranen beschränkt. Etwaige Abmahnkosten sind hiervon nicht umfasst.

9.3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die durch einen Teilnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Für diese Schäden haftet der betreffende Teilnehmer in voller Höhe.

10. Haftung

10.1. Während des Segeltörns kann es zu außerplanmäßigen Hafenaufenthalten (z.B. durch notwendig gewordene Reparaturen) kommen. Diese stellen bis zu einem Zeitraum von 48 h keine erhebliche Beeinträchtigung des Segeltörns dar und begründen weder das Recht zur Kündigung noch Schadensersatzansprüche.

10.2. Es kann zu Verspätungen der Yacht am Abreisetag kommen (z.B. durch nicht vorhersehbare Wetterbedingungen). Bei der Buchung des Rückflugs sollte der Teilnehmer daher ausreichend Zeitreserven (min. 6 h zwischen Ende des Se-geltörns und Rückflug) einkalkulieren.

10.3. Die vertragliche Haftung von sailwithus und ihrer Erfüllungsgehilfen auf Scha-denersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Preises des Segeltörns beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch sailwithus her-beigeführt wurde. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Preis gilt auch, soweit sailwithus für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers (z.B. Eigner der Yacht) verantwortlich ist.

10.4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von sailwithus oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.

10.5. sailwithus haftet, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, darüber hinaus nicht für unvermeidbare Ereignisse, insbesondere Krieg, Bürgerkrieg, Streik, Naturereignisse, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), die nach Vertragsschluss entstehen bzw. bekannt werden.

10.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

11.1. sailwithus informiert den Teilnehmer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union über die aktuellen, einschlägigen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestim-mungen des Landes, in dem der Segeltörn angeboten wird. Angehörige anderer Mitgliedsstaaten erhalten über ihr zuständiges Konsulat Auskunft. Besonderhei-ten in der Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) er-fordern besondere Sorgfalt des Teilnehmers bei der Vorbereitung auf das Se-geltörn.

11.2. Der Teilnehmer informiert sich eigenständig über die Zoll- und Devisenbestim-mungen der auf der Strecke des Segeltörns liegenden Staaten.

11.3. Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen resultieren, trägt der Teilnehmer.

12. Datenschutz

sailwithus verpflichtet sich, personenbezogene Daten auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und transparent, sowie unter Beachtung der geltenden Regelungen des Datenschutzes, insbesondere des BDSG und der DSGVO, zu verarbeiten. sailwithus verweist zu diesem Punkt auf die jeweils gültige Daten-schutzerklärung unter www.sailwithus.de/ datenschutz sowie die ggf. gesondert zur Verfügung gestellten Erklärungen.

13.    Datenschutz

13.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

13.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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