ARB’s
Allgemeine Reisebedingungen von sailwithus für die Teilnahme an einem Segeltörn
1. Anwendungsbereich, Vertragsschluss
1.1. Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Verträge über einen Segeltörn zwischen sailwithus GmbH als Reiseveranstalter („sailwithus“ / „Veranstalter“) und der teilnehmenden Person (m/w/d, „TP“), bei welchen sailwithus zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise zusammenstellt. Sie gelten nicht für die Buchung einer touristischen Einzelleistung, wie die eigenständige Yachtcharter, sondern nur für mitsegelnde Personen auf einem Segelboot mit einem von sailwithus eingesetzten Skipper.
1.2. Mit der Anmeldung zum Segeltörn bietet die teilnehmende Person (m/w/d, „TP“) sailwithus GmbH als Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Beschreibung des jeweiligen Segeltörns auf der Website von sailwithus, www.sailwithus.com, und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Es wird der TP empfohlen, die Anmeldung elektronisch mit dem Online-Buchungsformular von sailwithus vorzunehmen, das korrekt auszufüllen ist. Minderjährige Teilnehmer können nur von ihren Erziehungsberechtigten als gesetzliche Vertreter angemeldet werden. Für die Vertragspflichten mitangemeldeter teilnehmender Personen haftet die TP wie für ihre eigenen, wenn sie diese Verpflichtung ausdrücklich und gesondert übernommen hat.
1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande und wird der TP mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als Anhang einer E-Mail) ausgehändigt (im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform).
1.4. Bei allen Online-Buchungen gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite von sailwithus erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er die Buchungsanmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefonnummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme der Anmeldung darstellt, sondern lediglich den Eingang derselben bestätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung der TP ab, so liegt ein neues Angebot unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande, wenn die TP innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Anzahlung leistet.
1.6 Kein Widerrufsrecht bei Online-Buchung: Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die auf der Internetseite angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, die TP kann bei einer Online-Buchung ihre abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (siehe Ziff. 6.1). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
2. Zahlungsbedingungen
2.1. Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung über die Teilnahme am Segeltörn mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Sie wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Prämien vermittelter Reiseversicherungen sind mit der Anzahlung zur Zahlung fällig. Die Restzahlung muss unaufgefordert 28 Tage vor Reiseantritt von der TP geleistet und bei sailwithus auf dem Konto als Gutschrift eingegangen sein, wenn feststeht, dass der Segeltörn nicht mehr aus dem in Ziff. 7.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2. Leistet die TP auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht, ist sailwithus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Veranstalter die TP mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.1 orientieren, vorausgesetzt, die TP hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
3. Leistungen, Beginn und Ende des Segeltörns, Ausbildung und Prüfung
3.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen des Segeltörns ergeben sich aus der Beschreibung des jeweiligen Segeltörns auf der Internetseite www.sailwithus.com zum Buchungszeitpunkt der TP in Verbindung mit der entsprechenden Reisebestätigung an die TP. Reisevermittler sind von sailwithus nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den mit der TP vereinbarten Inhalt des Reisevertrages über den Segeltörn abändern, die Leistungen erweitern oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
3.2 Beginn des Segeltörns ist jeweils am Samstagabend ab 18 Uhr. Ende des Segeltörns ist jeweils am Samstagmorgen um 9 Uhr. Die Yacht steht an Samstagen von 9 bis 18 Uhr wegen Service, Reinigung, Wartung sowie evtl. Schiffs-, Crew- und Skipperwechsel nicht zur Verfügung. Dies gilt auch bei mehrwöchigen Segeltörns.
3.3 Die Ausbildungen werden nach der Führerscheinvorschrift des DSV e.V. durchgeführt. Die Prüfungen werden von Prüfern des DSV e.V. und / oder DMYV e.V. abgenommen. Entsprechendes gilt für die Prüfungen zum amtlichen Sportbootführerschein See (SKS). Bei der ARC und bei Transatlantiksegeltörns werden keine Prüfungen und Ausbildungen angeboten.
4. Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Der Veranstalter behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind (etwa Austausch des Start- und / oder Zielhafens aus Wetter- oder Sicherheitsgründen oder Gründen der Crewoptimierung, erforderliche Änderungen der Route und des Zeitplans, wenn dies aus Gründen der Sicherheit des Segelns erforderlich ist, bei Yachtwechsel aus Gründen der Crewoptimierung oder aus technischen Gründen). Die Erklärung der Änderungen kann auch durch den von sailwithus eingesetzten verantwortlichen Skipper erfolgen. Über die geänderten Leistungen erhält die TP eine elektronische Information, etwa per E-Mail, die die Änderungen auf einem dauerhaften Datenträger dokumentiert. Änderungen sind nur wirksam, wenn sie vor Reisebeginn erklärt werden.
4.2 Kann der Veranstalter die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben der TP, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann er der TP die entsprechende Leistungsänderung anbieten und verlangen, dass die TP innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Leistungsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf der Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. Der Veranstalter kann der TP in seinem Angebot wahlweise auch die Teilnahme an einem Ersatzsegeltörn anbieten, über die er die TP nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
5. Preis, Preisänderungen nach Vertragsschluss
5.1. Der Preis des Segeltörns umfasst die in der Reisebestätigung aufgeführten Leistungen. Leistungen, die über die Bordkasse abgerechnet werden, wie etwa die tägliche Verpflegung, sind nicht im Preis enthalten; ihr Umfang richtet sich im Einzelnen nach der Vorentscheidung der Segelgruppe. Prüfungsgebühren sind nicht im Reisepreis enthalten. Vor dem ersten Ablegen der Yacht ist von der TP eine pro Person berechnete Selbstbeteiligung an der Kaution in Höhe von € 100,00 bei Einrumpfbooten und von € 200,00 bei Katamaranen in bar beim Skipper zu entrichten, die der Regulierung von Schäden an der Yacht, die die TP gem. § 823 Abs. 1 BGB (mit-)verursacht hat, dient. Sofern Gegenansprüche zu prüfen sind, wird der von der TP zu tragende Teil der Kaution (ggf. nach Abzug von Schadensbeträgen) spätestens 14 Tage nach Törnende zurückgezahlt.
5.2. Der Veranstalter behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird der Veranstalter die TP umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung der TP nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Haben sich die unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert und führte dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter, so kann die TP die Erstattung des von ihm gezahlten Mehrbetrages, von dem der Veranstalter tatsächliche entstandene Verwaltungsausgaben abziehen darf, verlangen.
5.3. Übersteigt die in Ziff. 5.2 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig vornehmen, kann aber der TP eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass sie innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach dem Ablauf der Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen. Der Veranstalter kann der TP in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einem Ersatzsegeltörn anbieten, über die er die TP nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
6. Rücktritt der teilnehmenden Person, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1. Die TP kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Text- oder Schriftform zu erklären. Tritt die TP zurück, kann sailwithus eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich pauschaliert nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu er-wartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwarten-den Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises wie folgt bestimmt:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%,
ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,
ab dem 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt 50%,
ab dem 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70%,
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt
und bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
Der TP ist es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist.
6.2. Der Veranstalter behält sich vor, anstatt der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall nachweisen, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Er wird die geforderte Entschädigung sodann unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret beziffern und belegen.
6.3. Ein rechtlicher Anspruch der TP auf Umbuchungen (z. B. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder des Segeltörns) nach Vertragsabschluss besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich, kann der Veranstalter ein Umbuchungsentgelt von € 50,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß 6.1 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Die TP kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Die Regelung von Ziff. 6.2 ist dann nicht anzuwenden, wenn die Umbuchung etwa erforderlich ist, weil der Veranstalter der TP keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 1-3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung kostenfrei.
6.4 Sollte die TP die Reise nicht antreten können, kann sie innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Ein solches ist insbesondere, dass der Dritte dasselbe Geschlecht (w/m/d) wie die TP aufweist, damit die gefundene Kabinenaufteilung weiterhin gewahrt werden kann. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und die TP dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Veranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Er hat der TP einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
7. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens der zur Reise angegebenen Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist vom Veranstalter bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber der TP zu erklären.
7.2. Der Veranstalter kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.
8. Haftung des Veranstalters, Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und TP auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
9. Obliegenheiten der teilnehmenden Person, Mängelanzeige, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung der teilnehmenden Person, Nichtinanspruchnahme von Leistungen
9.1. Die TP hat auftretende Mängel unverzüglich unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer / E-Mail bei sailwithus anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist die TP nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.
9.2. Verlangt die TP Abhilfe, hat der Veranstalter den Reisemangel zu beseitigen. Er kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der Veranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann der Veranstalter die Beseitigung des Mangels nach Satz 2 verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat der Veranstalter Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
9.3. Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann die TP den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine ihm von der TP bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Veranstalter hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
9.4 Der Skipper ist nicht berechtigt, Ansprüche der TP mit Wirkung gegen den Veranstalter anzuerkennen.
9.5 Bei auftretenden Mängeln ist die TP verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.6 Nimmt die TP einzelne Reiseleistungen, die der Veranstalter ihr ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihr zu vertreten oder ihr zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
9.7 Wird die Erbringung der Leistung sailwithus i. S. d. § 275 BGB unmöglich, weil die TP wegen Krankheit oder Gebrechen, wegen fehlender physischer oder psychischer Eignung, oder aus einem anderen Grund reiseunfähig ist, so ist der Anspruch der TP auf Leistung ausgeschlossen. In diesen Fällen stimmt die TP schon jetzt zu, sich von einem Arzt untersuchen zu lassen, der die Reisefähigkeit prüft und ggf. eine für beide Parteien verbindlich geltende Reiseunfähigkeit feststellt.
9.8 Jede TP ist für ihr rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei selbst gebuchten Flügen oder der Eigenanreise. An Flughäfen ist genügend Zeit für den Check-In, die Sicherheitskontrolle und etwaige Gesundheitstests einzuplanen. Bei internationalen Flügen muss sich der Kunde am Abreisetag mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit am Flughafen einfinden, damit er genügend Zeit für den Check-In, etwaige gesundheitspolizeiliche Tests und die Sicherheitskontrolle hat, und auch bei der eigenen Buchung von Flügen muss er eine solche Umsteigezeit einplanen. Bei der Buchung des Rückflugs sollte die TP ausreichende Zeitreserven von mindestens sechs Stunden zwischen dem Ende des Segeltörns und dem Rückflug, abhängig vom Abflugort einplanen.
10. Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens der TP
10.1. sailwithus kann den Vertrag mit der TP ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die TP trotz einer entsprechenden Abmahnung von sailwithus nachhaltig stört oder wenn sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihr unzumutbar ist, oder die TP sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dies ist insbesondere bei festgestelltem Drogenkonsum oder übermäßigem Alkoholkonsum der TP der Fall oder wenn die TP den Anweisungen des Skippers in seglerischer, seemännischer oder navigatorischer Hinsicht nicht nachkommt, oder sonst durch ihr Verhalten die Durchführung des Segeltörns gefährdet, stört oder die körperliche Unversehrtheit anderer Teilnehmer und Teilnehmerinnen gefährdet.
10.2. Dabei behält sailwithus den Anspruch auf den gezahlten Aufenthalts- oder Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer oder die Störerin selbst.
11. Pass- und Visaerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Der Veranstalter informiert die TP über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
12. Datenschutz und Widerspruchsrechte der teilnehmenden Person
sailwithus verpflichtet sich, personenbezogene Daten auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und transparent, sowie unter Beachtung der geltenden Regelungen des Datenschutzes, insbesondere des BDSG und der DSGVO, zu verarbeiten. sailwithus verweist zu diesem Punkt auf die jeweils gültige Datenschutzerklärung unter diesem Link sowie die ggf. gesondert zur Verfügung gestellten Erklärungen.
12.1 Über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert der Veranstalter die TP in der Datenschutzerklärung auf der Website und im Datenschutzhinweis. Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen oder die sie identifizierbar machen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung der TP nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Die TP hat jederzeit die Möglichkeit, ihre gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten der TP auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat die TP das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Die TP kann unter der Adresse [email protected] mit einer E-Mail von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder den Veranstalter unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
12.2 Mit einer Nachricht an [email protected] kann die TP auch der Nutzung oder Verarbeitung ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Auf den Reisevertrag zwischen der TP und dem Veranstalter wird ausschließlich deutsches Recht angewandt. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Soweit die TP Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
13.2. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die die TP unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Der Veranstalter nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter: sailwithus GmbH, Geschäftsführer Carl Grubert, Gagernstr. 8, 60385 Frankfurt a. M., Telefon 069 – 902 33 957; E-Mail: [email protected], USt-ID-Nr. DE 325945612; Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung; Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: AXA Colonia, Colonia-Allee 10-20 51067 Köln, Tel. 0800 3203205, E-Mail: [email protected]. Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Geltungsbereich: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese Allgemeinen Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt.
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